Objektschutz ist der Schutz von Betrieben, Anlagen, Gebäuden, Geräten und Wohnungen gegen störende Einwirkungen. Damit sollen Zerstörungen und Beschädigungen verhindert und der ordnungsgemäße Betrieb in diesen Bereichen aufrechterhalten werden.
Da der Schutz privater Rechte grundsätzlich keine polizeiliche Aufgabe ist, werden behördliche Zuständigkeiten nur im Falle einer Gefahr begründet.Bei zielgerechter Bewertung des derzeitigen Bedrohungsbildes kann ein zeitgemäßer Industrieschutz mit reiner Streifentätigkeit und mit Verschlußkontrollen nicht mehr erreicht werden.
Die Schutzmaßnahmen hängen von der Gefährdungsstufe ab. Eine veränderte Gefährdungssituation mit Anschlägen und einer vielfältigen Zahl verschiedener Aktionen auch der alternativen Szene zeigt immer neue Angriffsziele von Extremisten, Autonomen und Terroristen.
Objekte die eines besonders intensiven Schutzes bedürfen, wie z.B.: Produktionsstätten, Rechenzentren, Lagerstätten usw. müssen zunächst auf Schwachstellen untersucht werden.